Gasthaus "Zur Rose"

Von der edlen Jägerei vergangener Zeiten

 

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Jagtverslein

zur Nachricht

Wie weit und an welchen Orten die Großbürger und Liebhaber der löblichen Stadt Nieder Wesel freie Jagdgerechtigkeit sich zu bedienen und zu gebrauchen haben.

Aufgesetzt durch F. H., Großbürger und Liebhaber der Jagd.

Den Hoch und Wohl Edlen Hoch und Wohlgeborenen, Großachtbaren, weisen und fürsichtigen Herren, Herrn Bürgermeister, Scheffen, und Rath, wie auch sämtliche Gemeind`s Freunden als Vorsteher der freien Jagdgerechtigkeit zu Nieder Wesel auch allen und jeden Großbürgern, und Liebhaber, gewidmet.

Anno 1690 den 20. September

Ein edler Rath beschloß, die Freyheit von dem Jagen

Wer Lust hat, gehe nur raus` und stell sich künlich ein

zu Jagen, wo uns Recht und Freiheit Noth kann sein,

Wir gingen auf der Jagd, die Freiheit wir bezogen,  

die Deputierten Herrn derselben zu gewogen,

Die fuhren mit zur Jagt, die Offiziere auch

die waren da breit, stießen nach Jäger gebrauch

Die 2 Jagt Hörner an, wir fingen an zu Jagen,

den Flürenschen Dick hinauf, durch Flüren  recht zu sagen

Bis ins bekannte Venn, vor Diersfort auf dem Berg

da jagt man rechtlich hin, auch über den Homberg

Durch Bislich, Alberkamp, Leerward wir jagten

und auch der Hübsch zu, zurück nach Mehr, da fragten

Wir alle von der Jagt, wo gehen wir hinein?

und halten mittags Mall, - zur Roose zog man ein.

Hier nach zur linken wir durch Haffen rechtlich jagten

bis auf der Reeser Schleuß, zurück wir immer wagten,

Bis das der Abend kam, und kehrten wieder ein

zur Roose, da dann sich ein jeder hielte fein.-  

Bald aber kam heran, ein Herr von hohem Stande,

Graf Schellart meint ich, der redete mit Verstande

Und protestierte hoch, woher es doch herkäme,

daß man in seiner Jagt, als früh, Besitzung nehme!

Die Herren von der Stadt ihr Amt hierauf verrichten,

die Offiziere auch das Gegentheil berichten

Dem Graf da, daß es also nicht sey.-

Man ließ ihm seine Jagt, zog doch die unsere frey.

Hierauf sie beiderseits sich gütlich fest verstunden

und doch mit Freundschaftsrecht, als gute Freunde verbunden,

Sie trunken sich denn zu, zu beiderseits den Wein

daß sie mit gut Bescheid zuletzt geschieden sein.

Des anderen Tag´s wir fort von Mehren ließen gehen

durch Töven, Schleihtenhorst, zu Haldern man kam stehen.

Da wardt das Morgenbrodt uns sämtlich vorgelegt,

erquicken uns mit Lust, wir werden da bewegt

Zu trinken um und um, auf Wollfahrt und gut Leben

der Jagdliebhaberey. So dies Recht thut erheben

Von  daenen wieder an Sonsfeld gleich vorbey,

auch einigen von uns bey Lehmhaus jagten frey,

Ehe daß wir alle zusammen zu Schleihtenhorst kamen,

erlangten da ein Trunk, den Weg wir weiter nahmen

Zurück durch Loikum hin, da ward uns abermal,

zu freuden für uns all, vorgelegt ein Mittagsmal.

Läng´s Ringenberg zurück zu Minkeln kamen stehen,

bis daß ein jeder wollt von uns, nach Hause gehen.

Es ward auf dieser Jagt geschossen vieles Wild

mit Windspiel, Brack und Flint, wie auch des Jägers Schild.

Quelle: Heimatkalender des Kreises Rees 1966

 

 

 

Zur Rose

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